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"Nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn sie gegenwärtig und zukünftig umwelt- und sozialverträglich ist." (EU-Kommission, 2019)

Auszug aus unserer Satzung vom 08.09.2017, eingetragen ins Vereinsregister am 13.02.2018:

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.   Der Verein führt den Namen "Sustainable Europe Deutschland e.V.", im Folgenden "Verein" genannt.

2.   Der Verein hat seinen Sitz in D-10119, Berlin, Weinbergsweg 2 und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin eingetragen.

3.   Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins  

1.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke. Diese sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch Vertiefung des ökologischen Wissens und Erfahrungsaustausches sowie der Kommunikation zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen.

Zu allen drei Satzungszwecken gehört u.a. die Herstellung von Kontakten aller an sozial- und umweltpolitischen Themen Interessierten, insbesondere auch unter Berücksichtigung der älteren Generation und der europäischen und darüber hinaus gehenden internationalen Entwicklungen in den Bereichen des nachhaltigen Handelns.

Der Verein verwirklicht Maßnahmen der Altenhilfe, die dazu beitragen, die Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Im Bereich der Jugendhilfe verwirklicht der Verein Maßnahmen, die der Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher dienen und ihnen durch spezielle Bildungs- und Betreuungsangebote frühzeitig Zukunftsperspektiven aufzeigen, um so zu mehr Chancengerechtigkeit und friedvolles gesellschaftliches Miteinander beizutragen.

Daneben kann der Verein entsprechende Fortbildungsmaßnahmen durchführen und fördern.

2.    Der Verein kann Mittel von Körperschaften bzw. juristischen Personen einwerben und auch an sie weiterleiten, sofern die Mittel von den Empfängern ausschließ­lich zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden oder gemeinnützige Stiftungen errichten.

3.    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützi­ge Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden. Dem Vereinsvermögen wachsen solche Spenden und andere Zuwen­dungen Dritter unmittelbar zu, die ausdrücklich dazu bestimmt sind.

4.    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergü­tungen begünstigt werden. Vereinsmitglieder dürfen allein auf­grund ihrer Mitgliedschaft keine finanziellen Vergütungen und Zuwendungen erhalten.

5.    Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a)   das Engagement von ehrenamtlich tätigen Menschen;

b)   unentgeltliche professionelle Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste;

c)   Beratung und außerschulische Unterstützung der Kinder und Jugendlichen durch Ehrenamtliche in Form von Mentoring;

d)   Durchführung von Treffen zwischen Kindern und Jugendlichen mit Experten aus der beruflichen Praxis zum Kennenlernen unterschiedlicher Berufsbilder;

e)   den Aufbau und den Betrieb regionaler Beratungs- und Kommunikationszentren, sogenannter denkMal-Oasen;

f)    regelmäßig stattfindende informelle Treffen der Vereinsmitglieder und sonstiger Interessenten u.a. zu den Themenbereichen: Nachhaltigkeit, Mehr-Generationen-Austausch und Einsamkeit im Alter;

g)   öffentliche Vortragsveranstaltungen zu aktuellen umweltpolitischen Themen, insbesondere auch mit europäischen und darüber hinaus globalen Schwerpunkten;

h)   Seminarveranstaltungen und Veröffentlichungen in Tages- und Fachpresse zur Unterstützung der Vereinsziele.


Die vollständige Satzung können Sie hier herunterladen.